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Sonntag, 05. Februar 2012

Jugendsozialarbeit

Ziel der Jugendsozialarbeit:

Zusätzlich zu der ( gesetzlichen) Aufgabe der außerschulischen Jugendarbeit incl. dem erzieherischen Jugendschutz ( §§ 11 und 13 KJHG) sollen durch den Einsatz von mobiler Jugendarbeit in einzelnen Verbands- und Ortsgemeinden Jugendliche und junge Erwachsene erreicht werden, die sich bisher gegenüber anderen Angeboten abgrenzen.

Die Aufgabe der Fachkräfte besteht darin

  1. die örtlichen Angebote und Strukturen im Bereich der Jugend zu analysieren und den Bestand zu erfassen
  2. den örtlichen Bedarf an zu stärkender oder neu aufzubauender Jugendarbeit zu ermitteln und
  3. den festgestellten Bedarf in die Verwirklichung umzusetzen. Hierbei sollen insbesondere die bereits in der Jugendarbeit ehrenamtlich tätigen Personen auf allen Ebenen einbezogen und in die Arbeit koordiniert werden.

Zielgruppe:

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die von außerschulischen Angeboten (z.B.: Vereine, Jugendgruppen u.ä.) nicht oder nur selten erreicht werden.

Junge Menschen mit auftretenden Schwierigkeiten:

  • in der Familie
  • in ihrem sozialen Umfeld
  • in der Schule, auf dem Arbeitsplatz
  • bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz
  • bei der Gestaltung ihrer Freizeit

Problemfelder:

  • verfrühte Eigenständigkeit und Selbstüberlassenheit  ( z.B.: Elternhaus)
  • Orientierungslosigkeit
  • Frustration
  • fehlende Ansprechpartner
  • Konsum von Genussmitteln und Drogen
  • Perspektivlosigkeit bezüglich Schul- und Berufsausbildung
  • Aggression und Gewaltbereitschaft

Tätigkeiten / Aktivitäten:

  • Kontaktaufnahme zu den jungen Menschen direkt in ihrem Sozialraum (Spielplatz, Busbahnhof, Ortskern, Jugendtreff...) - Präsenz vor Ort , Begegnungen im Lebensraum der Jugendlichen ermöglichen es Ansprechpartner und Vertrauensperson für sie zu sein
  • Offenes Kontakt- und Beratungsangebot, um einen Weg zwischen Jugendlichen und Hilfsangeboten zu schaffen
  • Motivationsarbeit: Jugendliche sollen aus ihrer Ausgrenzung herausfinden und Angebote nutzen können, Alternativen und Perspektiven entwickeln lernen
  • Interessenvertretung der Jugendlichen innerhalb ihres Ortes – jugendrelevante Angebote gemeinsam mit Jugendlichen entwickeln und ermöglichen
  • Bedarfs- und Angebotsanalysen, Jugendangebote in VG neu initiieren
  • Kooperation und Anknüpfung an Partner der Jugendarbeit und Jugendeinrichtungen

 Vernetzung mit anderen Institutionen, Vereinen, Behörden:

  • Vertreter der Jugendhilfe
  • Jugendamt
  • Fachdienste ( Familienberatungsstelle, Drogenberatungsstelle, Jugendhilfezentrum, Psychologischer Dienst usw.)
  • Schulen
  • Arbeitsamt / ARGE
  • Polizei
  • Jugendgerichtshilfe
  • Häuser der offenen Tür / Jugendzentren / Jugendtreffs
  • Kirchengemeinden
  • Verbandsgemeindeverwaltung
  • Ortsansässige Firmen
  • Sportvereine
  • Vereine und Verbände
  • u.ä.

Orte der aufsuchenden Jugendarbeit:

  • Bahnhof
  • Bushaltestelle
  • Parkplatz
  • Spielplatz
  • Bürgerhaus und Gelände
  • Kirche
  • Versch. Wohnviertel
  • Strassen
  • Jugendtreff
  • u.ä.