Jugendsozialarbeit
Ziel der Jugendsozialarbeit:
Zusätzlich zu der ( gesetzlichen) Aufgabe der außerschulischen Jugendarbeit incl. dem erzieherischen Jugendschutz ( §§ 11 und 13 KJHG) sollen durch den Einsatz von mobiler Jugendarbeit in einzelnen Verbands- und Ortsgemeinden Jugendliche und junge Erwachsene erreicht werden, die sich bisher gegenüber anderen Angeboten abgrenzen.
Die Aufgabe der Fachkräfte besteht darin
- die örtlichen Angebote und Strukturen im Bereich der Jugend zu analysieren und den Bestand zu erfassen
- den örtlichen Bedarf an zu stärkender oder neu aufzubauender Jugendarbeit zu ermitteln und
- den festgestellten Bedarf in die Verwirklichung umzusetzen. Hierbei sollen insbesondere die bereits in der Jugendarbeit ehrenamtlich tätigen Personen auf allen Ebenen einbezogen und in die Arbeit koordiniert werden.
Zielgruppe:
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die von außerschulischen Angeboten (z.B.: Vereine, Jugendgruppen u.ä.) nicht oder nur selten erreicht werden.
Junge Menschen mit auftretenden Schwierigkeiten:
- in der Familie
- in ihrem sozialen Umfeld
- in der Schule, auf dem Arbeitsplatz
- bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz
- bei der Gestaltung ihrer Freizeit
Problemfelder:
- verfrühte Eigenständigkeit und Selbstüberlassenheit ( z.B.: Elternhaus)
- Orientierungslosigkeit
- Frustration
- fehlende Ansprechpartner
- Konsum von Genussmitteln und Drogen
- Perspektivlosigkeit bezüglich Schul- und Berufsausbildung
- Aggression und Gewaltbereitschaft
Tätigkeiten / Aktivitäten:
- Kontaktaufnahme zu den jungen Menschen direkt in ihrem Sozialraum (Spielplatz, Busbahnhof, Ortskern, Jugendtreff...) - Präsenz vor Ort , Begegnungen im Lebensraum der Jugendlichen ermöglichen es Ansprechpartner und Vertrauensperson für sie zu sein
- Offenes Kontakt- und Beratungsangebot, um einen Weg zwischen Jugendlichen und Hilfsangeboten zu schaffen
- Motivationsarbeit: Jugendliche sollen aus ihrer Ausgrenzung herausfinden und Angebote nutzen können, Alternativen und Perspektiven entwickeln lernen
- Interessenvertretung der Jugendlichen innerhalb ihres Ortes – jugendrelevante Angebote gemeinsam mit Jugendlichen entwickeln und ermöglichen
- Bedarfs- und Angebotsanalysen, Jugendangebote in VG neu initiieren
- Kooperation und Anknüpfung an Partner der Jugendarbeit und Jugendeinrichtungen
Vernetzung mit anderen Institutionen, Vereinen, Behörden:
- Vertreter der Jugendhilfe
- Jugendamt
- Fachdienste ( Familienberatungsstelle, Drogenberatungsstelle, Jugendhilfezentrum, Psychologischer Dienst usw.)
- Schulen
- Arbeitsamt / ARGE
- Polizei
- Jugendgerichtshilfe
- Häuser der offenen Tür / Jugendzentren / Jugendtreffs
- Kirchengemeinden
- Verbandsgemeindeverwaltung
- Ortsansässige Firmen
- Sportvereine
- Vereine und Verbände
- u.ä.
Orte der aufsuchenden Jugendarbeit:
- Bahnhof
- Bushaltestelle
- Parkplatz
- Spielplatz
- Bürgerhaus und Gelände
- Kirche
- Versch. Wohnviertel
- Strassen
- Jugendtreff
- u.ä.




