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Sonntag, 05. Februar 2012

Bürgercenter

 

der Verbandsgemeinde Otterbach


Das Bürgercenter informiert


Neuer Personalausweis ab 01. November 2010

Am 01. November 2010 wird der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis ablösen. Der alte Personalausweis ist selbstverständlich noch bis zu seinem Ablaufdatum gültig.

Elektronische Funktionen:

  • eID-Funktion (electronic Identity) = “sich online ausweisen”. Der Identitätsnachweis mit der eID-Funktion ermöglicht es Ihnen, sich im Internet sicher und eindeutig auszuweisen – im Sinne von „Das bin ich“. Mit der Online-Ausweisfunktion sind Ihre persönlichen Daten besser geschützt, da sich auch die Anbieter von Dienstleistungen ausweisen müssen.
  • Unterschriftsfunktion (elektronische Signatur) = Mit ihr können Sie  und bequem online Verträge, Anträge und Urkunden unterzeichnen, die sonst nur per Schriftform rechtsverbindlich wären. Die elektronische Signatur dient also dazu, ein digital vorliegendes Dokument rechtsverbindlich zu unterzeichnen – im Sinne von „Das habe ich unterschrieben“. In ihrer Form der qualifizierten elektronischen Signatur ist die Unterschriftsfunktion des neuen Personalausweises der eigenhändigen Unterschrift rechtlich gleichgestellt. Hierfür muss zuvor ein Signaturzertifikat erworben werden.
  • Hoheitliche Biometriefunktion: Im neuen Personalausweis sind neben den aufgedruckten Daten das Gesichtsbild und auf freiwilliger Basis 2 Fingerabdrücke digital abgelegt. Biometrische Daten können nur durch berechtigte hoheitliche Stellen ausgelesen werden, wie z.B.: Polizei und Zoll.

Anwendungsmöglichkeiten:

  • Online-Registrierung
  • An Infoterminals und Verkaufsautomaten
  • Pseudonymer Zugang
  • Altersbestätigung
  • Automatisch Formulare ausfüllen
  • Online-Behördengänge
  • Barrierefreie Internetdienste nutzen
  • Zutrittskontrollen
  • Online unterschreiben (nur möglich nach Erwerb eines Signaturzertifikats)

Was braucht man um die Funktionen des neuen Ausweises nutzen zu können?

  • Lesegerät: Sie benötigen ein Kartenlesegerät, dass für Karten mit kontaktloser Schnittstelle ausgelegt ist. Für die Online-Ausweisfunktion reicht ein so genanntes Basis-Lesegerät aus. Für die Unterschriftsfunktion ist ein so genanntes Komfortlesegerät mit eigenem Display und einem separaten Tastaturfeld (“PIN -Pad”) zur Eingabe der Signatur-PIN nötig. Lesegeräte erhalten Sie im Handel. Empfohlen werden vom BSI zertifizierte Kartenleser. Diese erkennt man am aufgedruckten Personalausweis-Logo.
  • Software: Damit eine Verbindung zwischen Computer und Ausweis ermöglicht wird, benötigen Sie eine Treiber-Software, die auf Ihrem Computer installiert werden muss. Eine solche Software – die so genannte AusweisApp – können Sie ab November 2010 auf www.personalausweisportal.de kostenlos herunterladen.
  • Die AusweisApp gibt es für die folgenden Betriebssysteme:
    Windows XP, Windows Vista und Windows 7 • Mac OS X • Linux für die Distributionen Ubuntu, OpenSuse und Debian
  • Nach der Antragstellung erhalten Sie ihre persönliche PIN, Ihre PUK sowie ein Sperrkennwort per Post zugesandt. Ohne Ihre PIN ist eine Nutzung der Online-Ausweisfunktion nicht möglich Sie können die PIN jederzeit ändern: an Ihrem eigenen Computer mit Lesegerät oder in der Personalausweisbehörde Ihres Bürgeramts. Jederzeit. Und unbegrenzt oft. Zu Ihrer Sicherheit: Notieren Sie PIN und Ausweis nicht zusammen auf.
  • Die Online-Ausweisfunktion kann erst ab 16 Jahren genutzt werden. Jugendliche unter 15 Jahren und neun Monaten am Tag der Antragstellung erhalten daher keinen PIN-Brief. Sie können aber – wenn Sie während der Gültigkeitsdauer Ihres Ausweises 16 Jahre alte werden – ab diesem Zeitpunkt in ihrer Personalausweisbehörde die Online-Ausweisfunktion einschalten lassen und eine persönliche PIN setzen.

Die PUK dient – wie Sie es vielleicht von Ihrer Mobilfunkkarte schon kennen – zum Aufheben der Blockierung, wenn Sie Ihre PIN dreimal falsch eingegeben haben. Jugendliche, die keinen PIN-Brief erhalten haben, sind nicht im Besitz einer PUK und müssen nach dreimaliger Falscheingabe die Personalausweisbehörde aufsuchen, um eine neue PIN setzen zu können. Gleiches gilt für Personen, die Ihre PUK bereits zehnmal genutzt haben.

Kommt Ihr Personalausweis abhanden, müssen Sie zu Ihrer Sicherheit die Online-Ausweisfunktion sperren lassen. Diese Sperrung können Sie über den telefonischen Sperrnotruf 0180-1-33 33 33 vornehmen (Mo.-So., 0-24 Uhr, auch aus dem Ausland erreichbar. Hierzu benötigen Sie das Sperrkennwort. Sie können Ihren Ausweis aber auch direkt in Ihrem Bürgeramt sperren lassen.

Haben Sie sich zusätzlich zur Online-Ausweisfunktion auch für die Nutzung der Unterschriftsfunktion mit der elektronischen Signatur entschieden, beachten Sie bitte, dass Sie diese nur bei dem Anbieter sperren lassen können, bei dem Sie ihr Signaturzertifikat erworben haben.

Für wen wird der neue Personalausweis ausgestellt?

  • In der Regel für Personen ab 16 Jahren. Für Kinder unter 16 Jahren können Personalausweise ohne Online-Ausweisfunktion beantragt werden, beispielsweise für Reisen innerhalb der Europäischen Union. In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.

Diese Unterlagen werden bei Beantragung benötigt:

  • Alter Personalausweis oder Reisepass
  • Alter Kinderausweis, Kinderreisepass, Geburts- oder Abstammungsurkunde sowie Einverständniserklärung mit Unterschrift beider Erziehungsberechtigten
  • 1 biometrisches Passbild

Gebühren für die Ausstellung von Personalausweisen ab 01. November 2010

  • Antragstellende Person ab 24 Jahren 28,80 Euro (10 Jahre gültig)
  • Antragstellende Person unter 24 Jahren 22,80 Euro (6 Jahre gültig)
  • Vorläufiger Personalausweis 10 Euro (höchstens 3 Monate gültig)

Weitere Gebührenregelungen:

  • Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei Jugendlichen über 15 Jahren und 9 Monaten, gebührenfrei
  • Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion 6 Euro
  • Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion gebührenfrei
  • Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen) 6 Euro
  • Ändern der Anschrift bei Umzügen gebührenfrei
  • Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall gebührenfrei
  • Entsperren der Online-Ausweisfunktion 6 Euro

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.personalausweisportal oder beim Bürgercenter der Verbandsgemeindeverwaltung Otterbach, Tel.: 06301-6070,  E-Mail: buergercenter@vg-otterbach.de

Neu in 2011

Die elektronische Lohnsteuerkarte - Papier war gestern - die Zukunft der Lohnsteuerkarte ist elektronisch!

Mit der elektronischen Lohnsteuerkarte wird die bisherige Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Ihr Arbeitgeber benötigt von Ihnen bestimmte Informationen (Steuerklasse, Kinder, Freibeträge und Religionszugehörigkeit), um Ihre Lohnsteuer berechnen und an das Finanzamt abführen zu können.
Bisher diente die Lohnsteuerkarte dabei als Träger dieser Informationen. Ab dem Jahr 2012 sollen diese Informationen in einer Datenbank der Finanzverwaltung hinterlegt und Ihren Arbeitgebern elektronisch bereit gestellt werden.
Ausführliche Informationen finden Sie dazu im Internet unter http://www.elster.de
Bei Fragen stehen Ihnen auch die Mitarbeiterinnen unseres Bürgerscenters unter Tel. 06301-607-0 gerne zur Verfügung.

Erweiterte Öffnungszeiten im Bürgercenter

Mo. - Mi. 08.00 -16.00 Uhr
Do 08.00 - 18.00 Uhr
Fr. 08.00 - 12.00 Uhr

Freitagnachmittags ist die Verwaltung geschlossen.

Was können Sie alles im Bürgercenter erledigen

Eine Vielzahl von Angelegenheiten können während der erweiterten Öffnungszeiten des Bürgercenters dort erledigt werden. Im Zweifelsfalle beraten wir Sie gern telefonisch ob Ihr Anliegen im Bürgercenter bearbeitet werden kann (Tel. +49 (0)6301 6 07 -0).

Folgende Aufgaben erledigt das Bürgercenter:

  • Aufenthaltserlaubnis
  • Ausgabe der Anträge nach dem Schwerbehindertengesetz
  • Ausschankgenehmigungen
  • Beglaubigungen (von Fotokopien)
  • Fischereischeine
  • Führerschein (Erst-/Neuerteilung, Erweiterung, Personenbeförderung, Umschreibung)
  • Führungszeugnisse (Auskünfte aus dem Bundeszentralregister)
  • Fundbüro
  • Gewerbe Ab-, An- und Ummeldung
  • Gewerbezentralregister (Auskünfte aus dem Bundeszentralregister)
  • GEZ Gebührenbefreiung
  • Hund an- und abmelden
  • Kfz-Schein ändern (bei Umzug innerhalb des Landkreises Kaiserslautern)
  • Kinderreisepass
  • Meldeangelegenheiten (An-, Ab- und Ummeldung)
  • Meldebescheinigungen
  • Parkerleichterung für Schwerbehinderte
  • Personalausweis
  • Reisepass
  • Unfallanzeigen der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
  • Untersuchungsberechtigungsschein
  • Verbrennen pflanzlicher Abfälle
  • Wehrerfassung

- Schneller ans Ziel gelangen -

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